Onlineplattform Tensor Alpha – Vorsicht!

Seitens der Onlinehandelsplattform Tensor Alpha werden unter der Domain tensor.ag u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen
angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.

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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei Tensor Alpha

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.


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Hinweise zu Tensor Alpha

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform Tensor Alpha fungiert eine Firma Tensor Alpha AG.
Ihren Sitz hat die Gesellschaft hier: Krausenstraße 9, 10117 Berlin, Deutschland

Weder die Betreibergesellschaft Tensor Alpha AG noch die Firma Tensor Alpha verfügen über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform tensor.ag die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.

Warnhinweise der Aufsichtsbehörden

zur Plattform Tensor Alpha

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Mittlerweile stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 15.08.2023 fest, dass die Firma Tensor Alpha keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der Website tensor.ag sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, würden die Annahme rechtfertigen, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.