Onlineplattform Stone Capital – Vorsicht!

Seitens der Onlinehandelsplattform Stone Capital werden unter der Domain stone-coins.com u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen
  • der Handel mit binären Optionen
angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei Stone Capital

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.

Binäre Optionen – hohe Risiken bei Stone Capital

Bei Geschäften mit binären Optionen handelt es sich um Hochrisikogeschäfte, bei denen ein Totalverlustrisiko besteht. Eine binäre Option ist jedes Derivat mit Barausgleich, bei dem die Zahlung eines festen Grundbetrages davon abhängt, ob bei oder vor Ablauf des Derivats in Bezug auf den Preis, den Kurs oder den Wert eines Basiswertes ein oder mehrere Ereignisse eintreten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Basiswert bei Ablauf des Derivats einen bestimmten Preis erreicht hat.

Binäre Optionen werden auch als Digitale Optionen bezeichnet. Der Ausdruck ist dem mathematischen Binärsystem entlehnt, welches stets mit zwei Zuständen arbeitet, die mit den Zahlen 0 und 1 ausgedrückt werden. Bei binären Optionen setzt der Anleger darauf, dass ein bestimmtes Ereignis (in der Regel das Fallen oder Steigen des Basiswerts bis zu einem bestimmten Wert innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums) in Bezug auf den Preis, den Kurs oder den Wert eines oder mehrerer Basiswerte eintritt. Tritt das Ergebnis nicht ein, verliert der Anleger sein angelegtes Kapital, der Nichteintritt entspricht damit der 0 im Binärsystem. Tritt das Ereignis ein, wird die Option entweder ausgezahlt oder der Anleger kann weiter handeln. Dieser Verlauf entspricht der 1 im Binärsystem.

Zudem sind binäre Optionen in der Regel äußerst kurzfristige Anlagen, die in einigen Fällen bereits Minuten nach Abschluss ablaufen, weshalb sie dem Wesen nach einen besonders (ausgeprägten) spekulativen Charakter aufweisen.

Anbieter von binären Optionen agieren in der Regel als direkte Gegenpartei ihrer Kunden und Handeln auf das eigene Buch. Deshalb sind seit dem 02.07.2018 im Interesse des europaweiten Anlegerschutzes auch lizenzierten Finanzdienstleistungs- und Kreditinstituten die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf binärer Optionen an Privatkunden verboten worden.


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Hinweise zu Stone Capital

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Stone Capital sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Stone Capital nicht zu entnehmen.

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Stone Capital sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Die Firma Stone Capital verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform stone-coins.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.