Onlineplattform RapidCoinTrades – Vorsicht!

Seitens der Onlinehandelsplattform RapidCoinTrades werden unter der Domain rapidcointrades.net u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen
angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.

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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei RapidCoinTrades

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.


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Hinweise zu RapidCoinTrades

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform RapidCoinTrades sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma RapidCoinTrades nicht zu entnehmen.

Im Rahmen der Homepage ist davon die Rede, dass die Firma unter folgender Adresse eine Niederlassung hätte:
Cannon Place, 78 Cannon Street, London, EC4N 6AF

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma RapidCoinTrades sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Die Firma RapidCoinTrades verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform rapidcointrades.net die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.

Warnhinweise der Aufsichtsbehörden

zur Plattform RapidCoinTrades

Warnung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA)

Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) warnte mittlerweile am 21.07.2023 vor Geschäften mit der Firma RapidCoinTrades und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die entsprechende Firma über keine Erlaubnis der FCA verfügen würde, in England Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.