Onlineplattform MEXC – Vorsicht!

Seitens der Onlinehandelsplattform MEXC werden unter der Domain mexc.com u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen
angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Mehr über Rechtsanwalt Oliver Busch


Die erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat ist unverbindlich und kostenlos!
Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.

Kontaktformular

Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei MEXC

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.


Die erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat ist unverbindlich und kostenlos!
Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.

Kontaktformular

Hinweise zu MEXC

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform MEXC sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma MEXC nicht zu entnehmen.

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma MEXC sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Die Firma MEXC verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform mexc.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.

Warnhinweise der Aufsichtsbehörden

zur Plattform MEXC

Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA)


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat vor dem Abschluss mit Geschäften mit der MEXC diktieren gewarnt und darauf verwiesen, dass diese keine Erlaubnis hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlichkeit informieren, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte in Österreich nicht berechtigt ist.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.