Onlineplattform Metamask EU – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Metamask EU werden unter der Domain coinmetamask.com u. a.
- der Handel mit Kryptowährungen
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.
- Telefon: 089 212 166-0
- E-Mail: info@kanzlei-ebp.de
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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei Metamask EU
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
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Hinweise zu Metamask EU
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Metamask EU sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Metamask EU nicht zu entnehmen.
Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Metamask EU sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Die Firma Metamask EU verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform coinmetamask.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Warnhinweise der Aufsichtsbehörden
zur Plattform Metamask EUBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Mittlerweile stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 08.11.2023 fest, dass die Firma Metamask EU keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der Website coinmetamask.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, würden die Annahme rechtfertigen, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.