Onlineplattform MegaFxTrade – Vorsicht!

Seitens der Onlinehandelsplattform MegaFxTrade werden unter der Domain megafxtrade.com u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen
angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.

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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei MegaFxTrade

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.


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Hinweise zu MegaFxTrade

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform MegaFxTrade fungiert eine Firma MegaFxTrade Limited.

Im Rahmen der Homepage ist davon die Rede, dass die Firma unter folgender Adresse eine Niederlassung hätte:
1777 182-184 High Street North, East Ham, London, United Kingdom, E6 2JA

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma MegaFxTrade sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Weder die Betreibergesellschaft MegaFxTrade Limited noch die Firma MegaFxTrade verfügen über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform megafxtrade.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.

Warnhinweise der Aufsichtsbehörden

zur Plattform MegaFxTrade

Warnung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA)

Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) warnte mittlerweile am 10.10.2023 vor Geschäften mit der Firma MegaFxTrade und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die entsprechende Firma über keine Erlaubnis der FCA verfügen würde, in England Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.