Onlineplattform Hitcryptos – Vorsicht!

Seitens der Onlinehandelsplattform Hitcryptos werden unter der Domain hitcryptos.com u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen
angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.

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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei Hitcryptos

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.


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Hinweise zu Hitcryptos

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Hitcryptos sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Hitcryptos nicht zu entnehmen.
Ihren Sitz hat die Gesellschaft hier: Albemarle St & A4 London, United Kingdom

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Hitcryptos sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Die Firma Hitcryptos verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform hitcryptos.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.