Onlineplattform Bitwest Group – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Bitwest Group werden unter der Domain bitwest-group.pro u. a.
- der Handel mit Differenzkontrakten (CFDs)
- der Handel mit Kryptowährungen
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Mehr über Rechtsanwalt Alexander Engelhard
Die erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat ist unverbindlich und kostenlos!
Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.
- Telefon: 089 212 166-0
- E-Mail: info@kanzlei-ebp.de
Kontaktformular
Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) – hohe Risiken bei Bitwest Group
Der Handel mit sog. CFDs ist für Privatpersonen nicht geeignet. Hier handelt es sich um hochspekulative Finanzderivate. CFDs (Contracts for Difference) gehören zur Gruppe der Derivate. Der Kurs eines CFDs leitet sich also direkt vom jeweiligen Basiswert ab, beispielsweise von einer Aktie oder einem Index. Der CFD-Handel eignet sich letztlich nur für erfahrene und spekulative Anleger. Auch hier kann ein Totalverlustrisiko drohen. Bei einem CFD-Handel nimmt der Anleger lediglich an einer Kursentwicklung eines Basiswerts teil, von dem auch der Kurs von CFDs abhängig ist und erwirbt keinerlei Rechte an einem Basiswert. CFDs sind als reine finanzielle Differenzgeschäfte. In der Regel muss auch bei einem CFD-Handel nur eine Margin gestellt werden, die nur einen Bruchteil der jeweiligen Position beträgt. Dadurch entsteht aber eine entsprechende Hebelwirkung. Bei einem CFD-Handel bestehen auch verschiedenste Risiken, wie z. B. das Risiko unkalkulierbarer Verluste, bis hin zu einem Totalverlust. Außerdem besteht auch ein Marktpreisrisiko, also das Risiko auf Änderungen eines Kontraktwertes in Folge einer Preisänderung des Basiswertes. Dabei können auch Kursauschläge innerhalb eines Tages dazu führen, dass die hinterlegte Margin (Sicherheitsleistung) nicht ausreichend ist und CFD-Positionen zwangsläufig geschlossen werden müssen.
Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei Bitwest Group
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
Die erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat ist unverbindlich und kostenlos!
Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.
- Telefon: 089 212 166-0
- E-Mail: info@kanzlei-ebp.de
Kontaktformular
Hinweise zu Bitwest Group
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Bitwest Group sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Bitwest Group nicht zu entnehmen.
Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Bitwest Group sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Die Firma Bitwest Group verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform bitwest-group.pro die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Warnhinweise der Aufsichtsbehörden
zur Plattform Bitwest GroupWarnung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA)
Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) warnte mittlerweile am 19.05.2023 vor Geschäften mit der Firma Bitwest Group und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die entsprechende Firma über keine Erlaubnis der FCA verfügen würde, in England Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.