Onlineplattform BitLQ – Vorsicht!

Seitens der Onlinehandelsplattform BitLQ werden unter der Domain bitlq.net u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen
angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.

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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei BitLQ

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.


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Hinweise zu BitLQ

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform BitLQ fungiert eine Firma Omers Finance.

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma BitLQ sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Weder die Betreibergesellschaft Omers Finance noch die Firma BitLQ verfügen über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform bitlq.net die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.

Warnhinweise der Aufsichtsbehörden

zur Plattform BitLQ

Warnung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA)


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat vor dem Abschluss mit Geschäften mit der BitLQ diktieren gewarnt und darauf verwiesen, dass diese keine Erlaubnis hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlichkeit informieren, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte in Österreich nicht berechtigt ist.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.