Onlineplattform bit4you – Vorsicht!

Seitens der Onlinehandelsplattform bit4you werden unter der Domain bit4you.io u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen
angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.

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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei bit4you

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.


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Hinweise zu bit4you

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform bit4you fungiert eine Firma bit4you SA.
Ihren Sitz hat die Gesellschaft hier: Avenue Louise 489, 1000 Brussels, Belgien

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma bit4you sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Weder die Betreibergesellschaft bit4you SA noch die Firma bit4you verfügen über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform bit4you.io die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.