Onlineplattform bit-miners – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform bit-miners werden unter der Domain bit-miners.co u. a.
- der Handel mit Kryptowährungen
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.
- Telefon: 089 212 166-0
- E-Mail: info@kanzlei-ebp.de
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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei bit-miners
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
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Hinweise zu bit-miners
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform bit-miners sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma bit-miners nicht zu entnehmen.
Im Rahmen der Homepage ist davon die Rede, dass die Firma unter folgender Adresse eine Niederlassung hätte:
27 St Mary axe London, Großbritannien
Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma bit-miners sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Die Firma bit-miners verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform bit-miners.co die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Warnhinweise der Aufsichtsbehörden
zur Plattform bit-minersWarnung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA)
Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) warnte mittlerweile am 06.03.2023 vor Geschäften mit der Firma bit-miners und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die entsprechende Firma über keine Erlaubnis der FCA verfügen würde, in England Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.