Onlineplattform BestFxearn – Vorsicht!

Seitens der Onlinehandelsplattform BestFxearn werden unter der Domain bestfxearn.com u. a.

  • der Handel mit Kryptowährungen
angeboten.

Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
Mehr über Rechtsanwalt Oliver Busch


Die erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat ist unverbindlich und kostenlos!
Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.

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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei BestFxearn

Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.

Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.

Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.


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Hinweise zu BestFxearn

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform BestFxearn sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma BestFxearn nicht zu entnehmen.

Im Rahmen der Homepage ist davon die Rede, dass die Firma unter folgender Adresse eine Niederlassung hätte:
Dalgety Bay, Fife, Schottland / Großbritannien, KY119JN

Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma BestFxearn sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.

Die Firma BestFxearn verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform bestfxearn.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.

Warnhinweise der Aufsichtsbehörden

zur Plattform BestFxearn

Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (CNMV)

10.04.2023
Nach einer Warnung der spanischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, der CNMV, ist BestFxearn nicht im Register der Kommission eingetragen und daher nicht zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen oder anderen Tätigkeiten, die der Aufsicht der CNMV unterliegen, berechtigt.

Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.