Onlineplattform Assetsmark Holdings – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Assetsmark Holdings werden unter der Domain assetsmarkholdings.com u. a.
- der Handel mit Kryptowährungen
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.
- Telefon: 089 212 166-0
- E-Mail: info@kanzlei-ebp.de
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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei Assetsmark Holdings
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
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Hinweise zu Assetsmark Holdings
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wer die Betreibergesellschaft der Handelsplattform Assetsmark Holdings sein soll, ist dem Internetauftritt der Firma Assetsmark Holdings nicht zu entnehmen.
Im Rahmen der Homepage ist davon die Rede, dass die Firma unter folgender Adresse eine Niederlassung hätte:
The Mill, 4 Alder Road, Hadrian Park, Wallsend, Tyne & Wear, United Kingdom, NE28 9UA
Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Assetsmark Holdings sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Die Firma Assetsmark Holdings verfügt über keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland über die Handelsplattform assetsmarkholdings.com die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handelt unerlaubt.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.