Onlineplattform Accel Partners Venture / Crypto-Accel – Vorsicht!
Seitens der Onlinehandelsplattform Accel Partners Venture / Crypto-Accel werden unter der Domain accelpartnersventure.net u. a.
- der Handel mit Kryptowährungen
Die vorgenannten Geschäfte sind hochrisikoreich und es besteht ein Totalverlustrisiko.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner kann jederzeit telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Wenn Sie es wünschen, können Sie hierzu auch unser Kontaktformular nutzen und Ihr Problem kurz schildern.
- Telefon: 089 212 166-0
- E-Mail: info@kanzlei-ebp.de
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Hohe Risiken bei Anlagen in Kryptowährungen bei Accel Partners Venture / Crypto-Accel
Beim Kauf von Kryptowährungen bestehen hohe Risiken.
Kryptowährungen können z. B. zum einen verloren gehen oder auch gestohlen werden, etwa auch durch Fehlfunktionen von Computern.
Ein wesentliches Risiko bei Anlagen in Kryptowährungen besteht darüber hinaus in Wertschwankungen. Europäische Aufsichtsbehörden, wie die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) oder etwa auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnen ausdrücklich vor Anlagen in Kryptowährungen und einem möglichen Totalverlust. Die Kryptowährungen sind auch nicht durch einen realen Wert gedeckt. Weiterhin kann ein Einstieg von Spekulanten, die Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel erwerben, zu erheblichen Kursschwankungen und Blasen führen, was erhebliche Verluste nach sich ziehen kann.
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Hinweise zu Accel Partners Venture / Crypto-Accel
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Als Betreibergesellschaft der Handelsplattform Accel Partners Venture / Crypto-Accel
fungiert eine Firma Firma Accel Partners Venture.
Ihren Sitz hat die Gesellschaft hier: 102 New Burlington Place, London W1S 2HR United Kingdom
Ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigen Organe der Betreibergesellschaft und der Firma Accel Partners Venture / Crypto-Accel sind, findet sich im Rahmen des Internetauftritts nicht.
Weder die Betreibergesellschaft Firma Accel Partners Venture noch die Firma Accel Partners Venture / Crypto-Accel verfügen über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Handelsplattform accelpartnersventure.net die vorgenannten Handelsgeschäfte anzubieten. Sie verstoßen damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.
Warnhinweise der Aufsichtsbehörden
zur Plattform Accel Partners Venture / Crypto-AccelWarnung der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA)
Die englische Finanzmarktaufsicht (FCA) warnte mittlerweile am 01.02.2023 vor Geschäften mit der Firma Accel Partners Venture / Crypto-Accel und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die entsprechende Firma über keine Erlaubnis der FCA verfügen würde, in England Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.
Anleger sollten deshalb Vorsicht walten lassen.